Landkreis Nienburg/Weser | Nienburg
Die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit kann sowohl auf Antrag als auch von Amts wegen erfolgen. Unser kompetentes Team berät Einbürgerungsbewerber umfassend und nimmt die Prüfung sowie Entscheidung über deren Einbürgerung vor. Sie erhalten von uns die Einbürgerungsurkunde, die Ihren neuen Status dokumentiert. Zudem vertreten wir den Landkreis Nienburg/Weser in Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Neben der rechtlichen Expertise setzen wir auf qualifiziertes Personal mit langjähriger Erfahrung in der Verwaltung. Wir ermutigen Menschen mit Migrationshintergrund, sich zu bewerben, sofern sie über Sprachkenntnisse auf dem Niveau C2 verfügen. ‒
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