Hochschule Geisenheim University | 65366 Geisenheim
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Die Präsidentin oder der Präsident einer Hochschule vertritt die Einrichtung nach § 44 Hess HG. Voraussetzung für die Wahl ist eine abgeschlossene Hochschulausbildung sowie eine mehrjährige relevante Berufserfahrung in Wissenschaft, Kunst, Verwaltung oder Rechtspflege. Der erweiterte Senat der Hochschule wählt die Präsidentin oder den Präsidenten. Zu Beginn der Amtszeit darf die Altersgrenze gemäß § 33 Abs. 3 HBG nicht überschritten sein. Die Amtszeit des Präsidenten oder der Präsidentin beträgt sechs Jahre und bietet die Möglichkeit, erhebliche Impulse für die Hochschule zu setzen. Diese Rolle ist entscheidend für die strategische Entwicklung und Außenvertretung der Hochschule. ‒
Familienfreundlich | Vollzeit | + weitere Benefits
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Hochschule GEISENHEIM University | 65366 Geisenheim
Die Hochschule Geisenheim University sucht eine Application Managerin / einen Application Manager (m/w/d) für Webservices und eLearning Systeme. In Vollzeit und unbefristet erwarten Sie spannende Herausforderungen in einem modernen, innovativen Umfeld. Mit rund 1.500 Studierenden und 550 Mitarbeitenden setzen wir auf eine einzigartige Kombination aus Lehr- und Forschungskompetenz. Unser Fokus liegt auf der Entwicklung nachhaltiger Strategien für die Zukunft von Pflanzen, Landschaften und Lebensmitteln. Profitieren Sie von einer kollegialen Atmosphäre, die persönlichen Austausch und Teamarbeit fördert. Werden Sie Teil unserer über 150-jährigen Tradition und gestalten Sie aktiv die gesellschaftliche Transformation mit! ‒
Unbefristeter Vertrag | Betriebliche Altersvorsorge | Weiterbildungsmöglichkeiten | Work-Life-Balance | Dringend gesucht | Vollzeit | + weitere Benefits
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Hochschule GEISENHEIM University | 65366 Geisenheim
Die Hochschule Geisenheim sucht zum 01.09.2025 eine Präsidentin oder einen Präsidenten (m/w/d) in Vollzeit. Die Position ist in der attraktiven Kulturregion Rheingau der Metropolregion Rhein-Main angesiedelt. Neben einer Vergütung nach Besoldungsgruppe W L2 HBesG sind Funktionsleistungsbezüge möglich. Die Präsidentin oder der Präsident repräsentiert die Hochschule gemäß § 44 Hess HG und leitet das Personal. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Hochschulausbildung sowie mehrjährige relevante Berufserfahrung. Bewerberinnen und Bewerber sollten zu Beginn der Amtszeit die Altersgrenze gemäß § 33 Abs. 2 erreichen. ‒
Familienfreundlich | Vollzeit | + weitere Benefits
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