Die Einstellungsvoraussetzungen für Professoren/innen umfassen ein abgeschlossenes Hochschulstudium, eine nachgewiesene Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, in der Regel durch eine Promotion, sowie pädagogische Eignung gemäß § 47 LHG. Interessierte finden detaillierte Informationen in unserem Merkblatt für Professoren auf der Homepage. Die Berufung zum Beamten erfolgt gemäß § 49 Abs. 1 in Verbindung mit § 50 Abs. Bei Fragen können Sie sich an Prof. Bernd Stauß, Vorsitzender der Berufungskommission der Fakultät Informatik, oder die Personalabteilung wenden. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden vorrangig berücksichtigt. Zudem ermutigt die Hochschule Albstadt-Sigmaringen qualifizierte Frauen zur Bewerbung, um den Frauenanteil zu erhöhen. ‒ +
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