Die Sachbearbeitung für den Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag erfordert Fachkenntnisse in komplexen Vorgängen. Hierbei wird entschieden, ob Ansprüche auf Zahlungen gemäß § 50 BeamtVG und § 40 Bundesbesoldungsgesetz gültig sind. Fachkräfte bearbeiten auch Anfragen von Versorgungsempfängern und deren Betreuern zu speziellen Versorgungsfragen. Zudem erfolgt die Berechnung von Einkünften, einschließlich Werbungskosten, um einen Bescheid zu erteilen. Beschwerden und Widersprüche werden sorgfältig geprüft und bearbeitet, ebenso Rückforderungen überzahlter Bezüge. Zusätzlich erfolgt die Prozessoptimierung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter, um die Qualität der Dienstleistung zu gewährleisten. ‒ +
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